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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Christine Gerner

Dr. Christine Gerner

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaft und Italienisch an der Universität Mannheim habe ich das Referendariat am Landgericht Mannheim absolviert. Anschließend war ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Privatversicherungsrecht von Prof. Dr. Egon Lorenz an der Universität Mannheim tätig.

Seit 1998 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen. Nach meiner Promotion im Versicherungsrecht habe ich zunächst als Justitiarin in einer Unternehmensberatung gearbeitet und anschließend als Rechtsanwältin in einer überregional ausgerichteten Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main.

2002 habe ich meine eigene Kanzlei gegründet. Seither liegt der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit im Medizinrecht sowie im Versicherungs- und Sozialrecht. Mein besonderes Augenmerk gilt dabei Eltern mit schwerkranken Kindern, die ich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Krankenkassen, Versicherungen und Leistungserbringern im Gesundheitswesen begleite – mit Herz und Durchsetzungskraft.

Darüber hinaus berate und vertrete ich ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Ärzt*innen und weitere Leistungserbringer im Gesundheitsrecht.